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Infoanforderung Betriebshaftpflicht-Versicherung Tierpension
Tierpension
Als Betreiber einer Tierpension ist eine entsprechende Absicherung des
Betriebes unabdingbar. Das Hüten der anvertrauten Hunde oder/und Katzen
birgt das hohe Risiko der Verschuldenshaftung. In Obhut genommene Tiere
können Dritte schädigen, sowie durch Ihr Handeln selber einen Schaden
erleiden.
In der
Betriebshaftpflicht sind Sie als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutznießer
geschützt, wenn Dritte einen Schaden erleiden. Zum Beispiel bei einem Verstoß
gegen die Pflichten
- bauliche Instandhaltung
- angemessene Beleuchtung
- Reinigung und Bestreuung der Gehwege u.v.m.
| 309311 |
Tierpension mit bis zu 5 Plätzen (Hunde, Katzen)
-Betriebs- und Hüterhaftpflicht
-inkl. Schäden am Pensionstier, begrenzt auf 1.000 € |
250,04 € |
| 300411 |
Pensionshund (Hüterhaftpflicht)
-inkl. Schäden am Pensionshund, begrenzt auf 1.000 € |
34,95 € |
| 309411 |
Tierpension – je weitere 5 Plätze(Hunde Katzen)
-Hüterhaftpflicht
-inkl. Schäden am Pensionstier, begrenzt auf 1.000 € |
99,96 € |
| 341111 |
Katzenpension mit bis zu 5 Plätzen
-Betriebs und Hüterhaftpflicht
-inkl. Schäden an der Pensionskatze, begrenzt auf 1.000 € |
115,04 € |
| 341411 |
Pensionskatze (Hüterhaftpflicht)
-inkl. Schäden an der Pensionskatze, begrenzt auf 1.000 € |
9,98 € |
| 341211 |
Katzenpension – je weitere 5 Plätze
-Hüterhaftpflicht
-inkl. Schäden an der Pensionskatze, begrenzt auf 1.000 € |
24,97 € |
Die genannten Beiträge gelten nur bei 10-jähriger Laufzeit. Bei 5-jähriger
Laufzeit = 10 %, bei 1-jähriger = 25 % Zuschlag. Alle genannten Beiträge
enthalten bereits 19 % Versicherungssteuer.
Leistungsübersicht Tierpension
| Abhandenkommen des Pensionstieres durch
Verschulden des VN, begrenzt auf 1.000 € je Tier |
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| Schäden am Pensionstier, inkl. Fütterungsschäden,
durch Verschulden des VN, begrenzt auf 1.000 € je Tier |
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| Durch Arbeitsvertrag mit Verwaltung, Reinigung,
Beleuchtung u. sonstiger Betreuung der Grundstücke beauftragten Personen. |
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| Persönliche gesetzliche Haftpflicht des Vertreters des VN
u. solcher Personen, die er zur Leitung oder Beaufsichtigung des
versicherten Betriebes beauftragt. |
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Sollte etwas passieren, prüfen wir zunächst, ob eine Schadenersatzpflicht
besteht und schützen Sie -- notfalls auch gerichtlich -- vor unberechtigten
Forderungen. Bei berechtigten Forderungen zahlen wir schnell und unbürokratisch
und zwar bis zu einer
Deckungssumme von 15 Millionen Euro pauschal für Personen-,
Sach- und Vermögensschäden.
Ich interessiere mich für folgende Versicherungen. Bitte stellen Sie mir die
gewünschten Informationen sowie die benötigten Unterlagen zur Verfügung.
Mit Absenden dieser
Seite schließen Sie keine Versicherung ab. Sie erhalten lediglich die
entsprechend Ihren Angaben benötigten Unterlagen und Informationen zugesandt. Erst
die Rücksendung der Formulare stellt eine Vertragserklärung dar.
Stand: 02/2012
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