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Haftpflicht Reitlehrer

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Haftpflicht für Reitlehrer

In der Reitlehrerhaftpflicht unterscheiden wir, ob diese Tätigkeit mit oder ohne Ausbildungsnachweis erfolgt. Als Ausbildung gilt der Pferdewirt, artverwandte Berufe sowie der Trainerschein A, B oder C. Sollte für Sie der Tarif mit Ausbildungsnachweis in Frage kommen, legen Sie uns bitte einen Ausbildungsnachweis vor.

Tarif Inhalt Jahresbeitrag
321111 Reitlehrer / Fahrlehrer mit Ausbildungsnachweis
inkl. 4 Hilfspersonen
113,74 € *
322111 Reitlehrer / Fahrlehrer ohne Ausbildungsnachweis
inkl. 4 Hilfspersonen
206,20 € *
321511 Bereiter mit Ausbildungsnachweis
inkl. Hüterhaftpflicht und Schäden an bis zu 4 Pferden
206,20 € *
322511 Bereiter ohne Ausbildungsnachweis
inkl. Hüterhaftpflicht und Schäden an bis zu 4 Pferden
270,02 € *

Der Vertrag nach Tarif 322111 bis 322511 kann nachträglich bei Vorlage eines ausbildungsnachweises umgestellt werden. Die versicherten Gefahren sowie die Ausschlüsse finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Leistungsübersicht Reitlehrer / Reittherapeut / Fahrlehrer

Erteilung von Reitunterricht in Theorie und Praxis
Aufsichtsführung über Reitschüler
Leitung/Beaufsichtigen von Ausritten im Rahmen des Reitunterrichtes
Leitung / Beaufsichtigung von Reitprüfungen
Durchführung von Veranstaltungen und Ausflügen und aus dem damit verbundenen Aufenthalt in Herbergen
Verwendung von Übungsgeräten zu Unterrichtszwecken

Leistungsübersicht Bereiter

Reitlehrerhaftpflicht
Hüterhaftpflicht für vier in Beritt genommene Pferde
Mitversichert sind Schäden an den in Beritt genommenen Pferden durch den VN und dessen Betriebspersonal. Die Versicherungssumme ist begrenzt auf 10.000 € je Tier, max 100.000 € je Schadensereignis.

Haftpflicht für Schulpferde / Verleihpferde

Reiterunfall für Berufs- und Freizeitreiter - Die spezielle Unfallversicherung, von
        Reitern für Reiter entwickelt.

ACHTUNG: Stellen Sie den Reitschülern keine Pferde zur Verfügung, die nur die "normale" Pferdehalter-Haftpflichtversicherung besitzen! Haftungsrechtlich bewegen Sie sich dann in einer gefährlichen Grauzone. Schäden an Dritten im Rahmen einer gewerblichen Nutzung sind in der "normalen" Pferdehalter-Haftpflichtversicherung für private Reitpferde ausgeschlossen.

Sollte etwas passieren, prüfen wir zunächst, ob eine Schadenersatzpflicht besteht und schützen Sie -- notfalls auch gerichtlich -- vor unberechtigten Forderungen. Bei berechtigten Forderungen zahlen wir schnell und unbürokratisch und zwar bis zu einer

Deckungssumme von 15 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

weitere Infos zur Reitlehrer- und Schulpferde-
Versicherung anfordern (hier klicken)

*Die genannten Beiträge gelten nur bei 10-jähriger Laufzeit. Bei 5-jähriger Laufzeit = 10 %,
bei 1-jähriger = 25 % Zuschlag. Alle genannten Beiträge enthalten bereits 19 % Versicherungssteuer.
Stand 03/2011

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