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Leibesfruchtversicherung
Der Beginn der Versicherung liegt zwischen dem 7. Trächtigkeitsmonat
und einem Monat vor der Geburt. Die Höhe der Entschädigung kann
wie folgt ausgewählt werden.
| Versicherungssumme |
Einmalbetrag |
| 1.500
€ |
142,80
€ |
| 2.000
€ |
214,20
€ |
Alle Beiträge enthalten bereits die
gesetzliche Versicherungssteuer von 19%.
Die Entschädigung
beträgt ab dem 7. Trächtigkeitsmonat bis 28 Tage nach der Geburt bei
Tod oder Nottötung durch Krankheit oder Unfall 50%.
Ab dem 29. Tag nach der Geburt für Schäden durch Tod, Nottötung oder
dauernder Unbrauchbarkeit infolge Krankheit, Unfall, Brand, Blitzschlag,
Raub oder Diebstahl 80%.
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