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Hubertus Jagdhaftpflichtversicherung
Ob Berufsjäger oder Nicht-Berufsjäger, jede
Person, die sich "jagdlich betätigt" und in diesem Zusammenhang im
Besitz einer Schusswaffe ist, muss sich speziell haftpflichtversichern
(Pflichtversicherung nach dem Bundesjagdgesetz). Die private
Haftpflichtversicherung übernimmt keine Haftung für Schäden aus Jagdunfällen.
Sollte etwas passieren, prüfen wir zunächst, ob eine Schadenersatzpflicht
besteht und schützen Sie - notfalls auch gerichtlich - vor unberechtigten
Forderungen. Bei berechtigten Forderungen zahlen wir schnell und unbürokratisch
und zwar bis zu einer
Deckungssumme von 15 Millionen Euro pauschal
für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Mitversichert in unserer
Jagd-Haftpflichtversicherung ist ferner das Haftpflichtrisiko aus dem Halten und
Führen von zwei Jagdhunden (brauchbar oder sich nachweislich in jagdlicher
Abrichtung befindlich), auch außerhalb der Jagd. Für diese Hunde braucht daher
keine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Ebenfalls
eingeschlossen sind Schäden im Ausland und Schäden Dritter aus dem
Inverkehrbringen von Wild und Wildbret (Produkthaftung).
Mitversichert sind:
die Haltung von höchstens zwei Jagdhunden
Schäden im Ausland
Schäden Dritter aus dem In-Verkehr-Bringen von Wild und Wildbret (Produkthaftung)
in der Jagdunfallversicherung leisten wir 25,00 € Unfall-Krankenhaustagegeld ab
dem 1. Tag mit unbegrenzter Dauer.
Jahresbeitrag
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Tarif |
Inhalt
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Beitrag |
| 8604 |
Jagdhaftpflicht-
und Jagdunfallversicherung zusammen |
43,44 €* |
| 8602 |
"nur"
Jagdhaftpflichtversicherung |
39,98 €* |
* Die genannten Preise gelten nur
bei 10 jähriger Vertragslaufzeit. Bei 5 Jahren 10%, bei 1 Jahr 25%
Beitragszuschlag. Alle Beiträge enthalten bereits 19% Versicherungssteuer.
Stand 07/2009
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