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Jagdhaftpflicht plus
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus jeglicher jagdlicher
Betätigung z. B. als Jäger, Forstbeamter oder Jagdpächter.
Mitversichert ist die Haftpflicht aus dem erlaubten Besitz und Gebrauch
von Schusswaffen. Zum Versicherungsschutz gehören aber auch:
| Das Halten, Abrichten oder Ausbilden von bis zu 4 Jagdhunden. |
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| Die Produkthaftung aus dem Inverkehrbringen von Wild und Wildbret |
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| Schmerzensgeldansprüchen von Angehörigen bei Schussverletzungen |
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| Erbenhaftung nach Tod des Versicherungsnehmers |
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| Haftpflichtansprüchen im Zusammenhang mit der Jagd im Ausland |
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| Der Einsatz, das Halten und Hüten von Frettchen und Greifvögel zur Beizjagd |
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| Der Besitz, Betrieb und die Unterhaltung von jagdlichen Einrichtungen wie
Hochsitz, Jagdhütten und Fütterungen |
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| Die Durchführung von Gesellschaftsjagden |
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| Schäden an geliehenen Jagdwaffen |
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| Forderungsausfalldeckung |
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Als ideale Ergänzung empfehlen wir die Jagdunfall- und
die Jagdrechtsschutzversicherung.
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Vorschlag |
Inhalt
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Jahresbeitrag |
| 1 |
Jagdhaftpflicht |
43,85 € * |
| 2 |
Jagdhaftpflicht plus
(inklusive Jagd-Unfall und Jagd-Rechtsschutz) |
115,79 € * |
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Einmalbetrag |
| 3 |
Tagesjagdschein (Dauer max. 14 Tage) |
24,99 € |
Sollte etwas passieren, prüfen wir
zunächst, ob eine Schadenersatzpflicht besteht und
schützen Sie -- notfalls auch gerichtlich -- vor
unberechtigten Forderungen. Bei berechtigten
Forderungen zahlen wir schnell und unbürokratisch
und zwar bis zu einer
Deckungssumme
von 15 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach-
und Vermögensschäden.
*Die genannten Beiträge
gelten nur bei 10-jähriger Laufzeit.
Bei 5-jähriger Laufzeit = 10 %, bei 1-jähriger = 25 %
Zuschlag.
Alle genannten Beiträge enthalten bereits 19 %
Versicherungssteuer.
Stand 03/2011
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