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Pferdehalterhaftpflichtversicherung (für private Reitpferde)

Für Schäden, die durch Ihr Pferd verursacht werden, sind Sie als Halter zu 100 Prozent haftbar -- unabhängig davon, ob Sie ein Verschulden trifft oder nicht ( § 833 BGB ).

Mit unserer Pferdehalter-Haftpflichtversicherung sind Sie mit einer Deckungssumme von 10 Mio. €  pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert. 
Brandneu in der Pferdehalter-Haftpflicht Premium sind neben Mietsachschäden an der gemieteten Box und am geliehenen Pferdeanhänger auch der Forderungsausfall mitversichert. Details siehe nachfolgende Tabelle:


Unsere
Highlights in der Halterhaftpflicht Premium
Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal
10 Mio. Euro
Versicherte Personen
   1. Fremd- und Gastreiter
   2. Reitbeteiligungen (können kostenlos eingetragen werden)
   3. Eingeschlossen ist die Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen
       Tierhüters (Miteinsteller/Freundin)
   4. Schäden am nicht gewerbsmäßigen Tierhüter sind mitversichert
Mietsachschaden
   Schäden an gemieteten Boxen (SB 150 €)
   Schäden an geliehenen Pferdeanhängern (SB 20%, mind. 150 €)
   Schäden an Stallungen, Offenstall und Reithallen
Forderungsausfall
   ist ab einer Forderungshöhe von 2.500 € bis zur Deckungssumme
   mitversichert
Flurschäden
Weiderisiko
Ungewollter / gewollter Deckakt
Fohlen
   Das Fohlen einer versicherten Stute ist ab Geburt bis zum
   vollendeten 12. Lebensmonat eingeschlossen
Vorrübergehende Auslandsaufenthalte
   (bis zu einem Jahr, außer Kanada, USA und US-Territorien)
Rettungs- und Bergungskosten
Vertretung vor Gericht im versicherten Schadenfall
Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter
Reiten mit ungewöhnlicher oder gebissloser Zäumung
Mitführen eines Handpferdes
Führen eines Pferdes ohne Halfter/Trense
Reiten im Damensattel oder ohne Sattel
Teilnahme an Veranstaltungen
   Turniere
   Wander- und Distanzritte
   Pferderennen
   Pferdeschauen
Beitragsnachlässe
   1. für mehrere Pferde
   2. Bei Mitgliedschaft in der "Vereinigung der Freizeitreiter
       Deuschlands (VFD)
   3. Bei Vereinbarung einer Selbstbeteiligung von 150 € je
       Schadenfall

 

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Versicherungen für Pferde mit besonderem Verwendungszweck (z. B. Kutschpferde, Schulpferde, Zuchtpferde ohne Reiten usw.) bieten wir bei unseren Spezial-Tierversicherungen an (hier klicken)

Stand 05/2010

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