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Die Vollversicherung für Ihr Pferd 80% Entschädigung bei Tod oder Nottötung durch Krankheit oder Unfall. Außerdem sind mitversichert: Transporte innerhalb der EU; Brand- und Blitzschlagschäden sowie Diebstahl.
80% Entschädigung bei dauernder Unbrauchbarkeit durch Unfall oder
Krankheit.
Für Pferde ab dem 9. bis zum vollendeten 11. Lebensjahr oder bei
Versicherungssummen über 25.000 € betragen die Leistungen 70%.
Ab dem 12. Lebensjahr ist ein Neuabschluss nicht mehr möglich.
Der Beitrag zur Pferdelebensversicherung ist abhängig vom gewünschten
Versicherungsschutz.
Nachfolgend einige Beitragsbeispiele (Alle Beiträge inklusive
19% Versicherungssteuer bei monatlicher Zahlungsweise und 10-jähriger
Laufzeit.):
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