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Warum ein Katzen-OP-Schutz ???
Eine Operation kommt plötzlich und unerwartet. Eile ist geboten. Aber die
Kosten für eine Operation können schnell den Betrag von 1.000 € übersteigen.
Wenn dann ein zeitweiliger, finanzieller Engpass besteht, was dann? Keine
Operation? oder sogar Nottötung?????
Nutzen Sie den Vorteil einer Katze OP-Krankenversicherung, die im Fall einer
Operation für die entstehenden Kosten aufkommt.
(OP-Krankenversicherung
mehr.....)
Da Ihre Katze „Privatpatient“ ist, und der Tierarzt einen erhöhten Satz nehmen
darf, empfehlen wir den 2-fachen Satz der Gebührenordnung abzuschließen, da
dann in der Regel die Erstattung ausreichend ist.
Was bedeutet Gebührenordnung?
Bei vielen freiberuflich Tätigen wie Rechtsanwälte, Notare, Humanmediziner und
auch bei den Tierärzten gibt es eine Gebührenordnung. Die Gebührenordnung
regelt die Höhe der Bezahlung für fest vorgegebene Tätigkeiten.
Nimmt ein „privat“ Versicherter Leistungen ab, kann z.B. der Mediziner, ein
Mehrfaches des vorgegebenen Satzes der Gebührenordnung verlangen. Ihre Katze
ist in diesem Sinne Privatpatient. Der Tierarzt oder die Tierklinik können
demnach auch den 2- oder 3- fachen Satz der Gebührenordnung verlangen.
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