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 Hunde OP-Krankenversicherung

 

 
  
 
Hunde OP-Krankenversicherung

In der Hundekrankenversicherung werden Operationen infolge Unfall oder Krankheit mit  100%,  nach dem 1- bzw. 2-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte in der Fassung vom 30.06.2008 erstattet. Die Kosten des letzten Untersuchungstages vor der Operation, der Nachbehandlung, der Unterbringungskosten und der verordneten Arzneimittel bis 10 Tage nach dem OP-Tag, während der Vertragslaufzeit sind hierin ebenfalls eingeschlossen. 

Aufnahmealter: ab dem 3. Lebensmonat. Werden Hunde ab dem 6. Lebensjahr zur Versicherung angemeldet, beträgt die Erstattung statt 100% = 80%

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Der Monatsbeitrag für die Hundekrankenversicherung ist abhängig von der vereinbarten Laufzeit oder Einschluss einer Selbstbeteiligung.

Beispiel: Monatsbeitrag der Hunde OP-Krankenversicherung
              inklusive 19% Versicherungssteuer bei 10-jähriger Laufzeit

Monatsbeitrag bei einem Hund Ohne SB Mit SB
1-facher Satz der GOT 9,01 7,65 €
2-facher Satz der GOT 13,21 € 11,23
Ab 2 Hunden Monatsbeitrag je Hund
1-facher Satz der GOT 8,12 € 6,89 €
2-facher Satz der GOT 11,89 € 10,12 €

Der Vertrag erlischt, unabhängig von der Laufzeit, wenn der versicherte Hund nicht mehr in Ihrem Besitz ist (verkauft oder verstorben).

 

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Stand: 05/2010

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